In vielen Bundesländern und bald bundesweit ist der Führerschein ab 17 möglich. Das ganze nennt sich Begleitendes Fahren und ist eine praktische Möglichkeit für Teenager, sich ein Jahr lang mit dem Straßenverkehr vertraut zu machen und gleichzeitig in allen Situationen einen guten Helfer – den begleitenden Fahrer – an der Seite zu haben.
Doch ein paar Dinge müssen beachtet werden, damit der Führerschein Klasse B auch mit 17 gemacht werden kann. Angefangen werden kann der Führerschein ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag, also mit 16 1/2. Es handelt sich um einen vollwertigen Führerschein, sodass auch die komplette Ausbildung in Anspruch genommen werden muss – mit 14 theoretischen Unterrichtsstunden sowie Sonderfahrten bei Nacht, Überland und auf der Autobahn.
Ist der Führerschein erst einmal bestanden, muss bis zum 18. Lebensjahr immer eine eingetragene Begleitperson mit im Auto sitzen. Diese muss mindestens 25 Jahre alt sein, muss über einen bestimmten Zeitraum in permanentem Besitz des B-Klasse Führerscheins gewesen sein und muss mit hilfreichen Tipps und Hinweisen zur Seite stehen.
Der Fahrer selbst darf in der Probezeit keinen Alkohol konsumiert haben, das heißt, der Alkoholpegel liegt bei 0,0 Pro Mille. Zudem werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung härter geahndet als bei erfahrenen Fahrern, so zieht das Überfahren einer roten Ampel beispielsweise ein teures Aufbauseminar nach sich.
Der Führerschein mit 17 hat jedoch viele Vorteile und sollte daher von jedem in Betracht gezogen werden, der später einmal Auto fahren möchte. Alle Angaben ohne Gewähr.